„Ich höre kaum noch etwas!“
Der Standardtest zur Bestimmung des Hörvermögens ist das Audiogramm. Dabei werden dem Patienten via Kopfhörer Töne verschiedener Höhe und Lautstärke vorgespielt. Der Patient muss signalisieren, ob der Ton gehört wurde. Wird eine Hörverminderung festgestellt, kann ein Sprachaudiogramm weitere Aufschlüsse über die Einschränkungen des Sprachverstehens v. a. unter Einfluss von Nebengeräuschen geben.
Computerbasierte Hörtests sind objektive Verfahren, die auch ohne die aktive Mitarbeit des Patienten die Hörschwelle und das Hörvermögen überprüfen können. Diese Testmethoden eignen sich z. B. auch für Kinder oder Personen mit Demenz:
Die Hirnstammaudiometrie (BERA, brain evoced response audiometry) misst die Nervenleitgeschwindigkeit des Hörnervs und wird vorwiegend zum Ausschluss von Tumoren verwendet.
Der OAE Test überprüft die Ableitung von Otoakustischen Emissionen. Er wird innerhalb weniger Minuten ohne Narkose vorgenommen und ist häufig Teil des Neugeborenen-Hörscreenings.